Einreise und Visum für Japan beantragen: Behörden, Formulare, Kosten
Wer sich für das fernöstliche Japan interessiert und zukünftig einen Aufenthalt dort plant, sollte die Aspekte Einreise und Visum für Japan beantragen frühzeitig in seine Reiseplanung miteinbeziehen.
Bei Fernreisen außerhalb der Europäischen Union gilt es vor Reiseantritt die genauen Einreisebestimmungen für das Zielland zu berücksichtigen und sich frühzeitig zu erkundigen, ob für die geplante Aufenthaltsdauer ein Visum beantragt werden muss und wie die konkreten Zollbestimmungen bei der Ein- und Ausreise lauten. Um sich Stress und Aufregung zu ersparen, wird dringend empfohlen, unter dem Motto Einreise und Visum für Japan beantragen, anfallende Behördengänge bei der Botschaft sowie nötige Impfungen frühzeitig in Angriff zu nehmen.
Einreise und Visum für Japan beantragen: Was gilt es bei der Reiseplanung zu beachten?
Die wichtigste Frage, die es bei einer geplanten Reise nach Japan zunächst zu klären gilt, ist, ob man für die Einreise ein Visum benötigt. Da Japan das Visa Waiver Program der USA übernommen hat, können Bewohner zahlreicher Länder visumsfrei das Land betreten. Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen einreisen und deren Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet, müssen kein Visum beantragen. In Japan selbst kann man seinen Urlaub wiederum auf maximal 180 Tage verlängern, indem man eine Aufenthaltsverlängerung bei den regionalen Einwanderungsbehörden beantragt. Nach sechs Monaten müssen alle Reisenden jedoch das Land ohne Aufschub verlassen. Spezielle Impfungen sind für eine Einreise nach Japan nicht notwendig.
Wer nicht aus touristischen Gründen einreisen möchte, sondern in Japan plant zu studieren oder erwerbstätig zu werden, der benötigt eine Einreisegenehmigung in Form eines Visums. Um vorab zu klären, welches Visum genau benötigt wird, sollte man sich telefonisch bei der zuständigen Auslandsvertretung erkundigen, denn die Art des Visums und Kosten können stark variieren. Benötigte Dokumente für einen Visumsantrag sind ein vollständig ausgefülltes Formular, ein farbiges Passfoto im Original, ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Pass bzw. Reiseausweis, eine Kopie der Flugtickets, ein Nachweis über ausreichend zur Verfügung stehende Geldmittel sowie der Zahlungsbeleg für die Visumsgebühren. Die Bearbeitungszeit für ein Visum beträgt in der Regel fünf Tage, es ist jedoch nach vorheriger Absprache auch ein Expressverfahren möglich. Für die Themen Einreise und Visum für Japan beantragen sind die Generalkonsulate in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf und München zuständig. Bei Reisen nach Japan ist eine zusätzliche Anmeldung per Online-Registrierung nicht notwendig.
Zu den Aspekten Einreise und Visum für Japan beantragen gehören auch die japanischen Zollbestimmungen, die verlangen, dass Reisende ihre mitgeführte Ware mündlich oder schriftlich erklären. Zollerklärungsformulare erhält man im Flugzeug und vor der Ankunft am Flughafen gibt man sie ausgefüllt ab. Am Airport entscheidet man sich für den grünen Kanal, wenn man über zollfreie Ware verfügt, und für den roten Kanal, wenn Zollgebühren anfallen. Die gesetzlichen Freimengen, die man auch in Duty-Free-Shops am Flughafen erstehen kann, beinhalten drei Flaschen Alkohol, 100 Zigarren, 400 Zigaretten, 500 Gramm Tabak, zwei Unzen Parfüm und andere Waren im Wert von unter 200.000 Yen. Für Reisende, die nach Japan fliegen oder ausreisen gibt es keine Obergrenze für Zahlungsmittel, die ein- oder ausgeführt werden, und Beträge über 1.000.000 Yen müssen beim Zollamt lediglich angegeben werden.
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