Einreisebestimmungen Australien
Über die Einreisebestimmungen Australien sollte man sich rechtzeitig vor Reiseantritt informieren.
Für die Reiseplanung ist es sehr ratsam, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für Australien zu informieren. Dabei sind die Dokumente, die für die Einreise benötigt werden, besonders wichtig. Auch die Zollvorschriften und besondere strafrechtliche Bestimmungen müssen beachtet werden. Für Reisepass und Visum gelten auch bestimmte Fristen, die einzuhalten sind.
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen Reisepass, der für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig sein muss. Bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land kann eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten notwendig sein. Für Kinder und Jugendliche gilt das Gleiche, ein bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils oder ein noch gültiger Kinderpass nach altem Muster reichen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes aus.
Für die Einreise wird außerdem ein Visum benötigt. Seit Oktober 2008 gibt es ein neues Online-Verfahren für Touristen und Geschäftsreisende. Dabei werden in einem elektronischen Formular die Passdaten sowie eine E-Mail-Adresse eingegeben. Der Antragsteller wird dann per E-Mail benachrichtigt, ob er als eVisitor einreisen darf. Dieses Visum ist 12 Monate gültig für einen Aufenthalt von maximal drei Monaten in Australien. Es wird elektronisch gespeichert und ersetzt einen Visumaufkleber oder Stempel im Pass. Die Erteilung ist kostenlos, erfolgt sie über ein Reisebüro, es können allerdings Bearbeitungsgebühren anfallen.
Bei der Einreise sind auch Zollvorschriften zu beachten, so dürfen für 900,- AUS-Dollar Waren (außer Alkohol und Tabak) zollfrei eingeführt werden. Für Personen unter 18 Jahren liegt der Wert bei 450,- AUS-Dollar. Personen ab 18 Jahren dürfen 2.250 ml Alkohol sowie 250 Zigaretten oder 250 g Zigarren oder Tabakwaren einführen. Familien mit Kindern unter 18 Jahren dürfen das erlaubte Kontingent zusammenlegen. Auf Grund der strengen Quarantäneregelung dürfen keine Lebensmittel eingeführt werden. Sämtliche Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen bei der Einreise deklariert werden. Sie werden dann von einem Quarantänebeamten untersucht und evtl. eingezogen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung muss mit empfindlichen Geldstrafen gerechnet werden. Es wird mit Hunden nach jeglichem winzigen pflazlichen Teil in den Koffern und im Handgepäck gesucht - diese finden sogar eine einzige Nuss. Aber man kann die Beamten dort auch überzeugen, dass man die eine oder andere Sache doch mitnehmen darf, wenn man sie brav deklariert und vorzeigt: Zum Beispiel kann man mit lackiertem Holzspielzeug oder gut maschinell verschlossenen Lebensmitteln unter Umständen durchkommen - aber man sollte es eben nicht verstecken und hoffen, dass es nicht gefunden wird, sondern lieber vorzeigen und erklären. Das ist ganz gut zu wissen, wenn man Geschenke mitbringen möchte.
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