Einreisebestimmungen Kenia: Einreise und Visa für Kenia beantragen
Für die einzelnen Staaten Afrikas gelten unterschiedliche Einreisebedingungen. Für Kenia braucht man ein Visum, das man entweder vorab bei der kenianischen Botschaft oder direkt an der Grenze beantragen kann.
Viele der afrikanischen Staaten haben sich aufgrund ihrer facettenreichen Naturlandschaften und der faszinierenden Artenvielfalt zu beliebten Reisezielen deutscher Touristen entwickelt. Wer einen Safari-Urlaub in Kenia plant, sollte sich vorab über die Einreisebestimmungen für Kenia informieren, damit die Ankunft problemlos und ohne zeitliche Verzögerungen verläuft. Außerdem ist es vor Reiseantritt empfehlenswert, sich beim Auswärtigen Amt über die aktuelle Sicherheitslage zu erkundigen.
Einreisebestimmungen für Kenia: Was gilt es zu beachten?
Für die Einreise nach Kenia braucht man ein Visum sowie einen Reisepass, der mindestens noch sechs Monate nach Beendigung des Aufenthalts gültig ist und über mindestens eine freie Seite für den Einreisestempel verfügt. Weitere Dokumente werden nicht benötigt und für Deutsche werden keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Visa für Kenia kosten derzeit knapp 20 Euro und ab 1. Juli 2011 40 Euro. Sie können entweder vorab gegen Einreichung aller benötigten Unterlagen bei der kenianischen Botschaft beantragt werden oder man ersteht sie direkt bei der Einreise am Flughafen, wo jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Bei einer Pauschalreise kümmert sich in der Regel der Reiseveranstalter um alle nötigen Unterlagen. Die ausgehändigten Visa sind ab der Einreise nach Kenia drei Monate gültig und können einmalig für weitere 20 Euro verlängert werden. Die Einreisebestimmungen für Kenia besagen weiterhin, dass Kinder unter 16 Jahren keine Visa benötigen, jedoch am besten einen eigenen Kinderreisepass besitzen.
Neben der Einreisebestimmung gilt es, die Zollvorschriften zu beachten. Elektronische Geräte müssen am Flughafen deklariert werden, wobei einfache Geräte wie Rasierapparate oder Föhnstäbe von dieser Regelung ausgenommen sind. Da die Einführung von Waffen strengstens verboten ist, dürfen auch keine Utensilien zur Selbstverteidigung wie etwa Pfefferspray eingeführt werden. Neben den obligatorischen Impfungen werden vom Auswärtigen Amt eine Gelbfieberimpfung sowie eine Malaria-Prophylaxe empfohlen.
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