Südtirol mit Hund
Ein Urlaub in Südtirol mit Hund sollte gut vorbereitet werden, dann sind Spaß und Erholung garantiert.
Ein Urlaub in Südtirol mit Hund ist nicht nur in Ferienwohnungen und -häusern, sondern auch in zahlreichen Hotels möglich. Es gibt in der Region eine große Auswahl an hundefreundlichen Unterkünften. Viele Hoteliers und Vermieter haben sich auf vierbeinige Gäste eingerichtet und bieten Körbchen oder Decken sowie Näpfe in den Zimmern an. Teilweise können Hunde auch kostenlos untergebracht werden. Bei der Buchung sollte allerdings beachtet werden, dass die Zimmer groß genug sind. So ist Erholung und Entspannung für alle garantiert!
Eine schöne Alternative für den Urlaub in Südtirol mit Hund ist auch eine Unterkunft auf einem Bauernhof. Es gibt zahlreiche Bauernhöfe, auf denen die Vierbeiner willkommen sind. Die Hunde und ihre Besitzer finden reichlich Bewegungsfreiheit vor und können sich an der frischen Luft austoben. Die Bauern sind natürlich den Umgang mit Tieren gewohnt, daher sind die Hunde gern gesehene Gäste. Oft liegen die Höfe in der Nähe von Almen oder Bergwanderwegen, so dass für Aktion und Spaß gesorgt ist. Besonders für Familien und ihren vierbeinigen Freund ist diese Urlaubsform ideal.
Auch gibt es Aktivprogramme für Herrchen und Frauchen sowie den vierbeinigen Genossen. Besonders Wanderurlaube können in Südtirol mit Hund sehr angenehm verbracht werden. Zahlreiche Strecken bieten unvergessliche Eindrücke für Zwei- und Vierbeiner. Beim Wandern oder Spazieren gehen sollten allerdings die für Hunde geltenden Vorschriften beachtet werden. Diese sind zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erstellt worden.
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Für die Einreise ist seit dem 1.10.2004 ein EU-Heimtierausweis notwendig. Das Tier muss mit einem Chip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Weiterhin ist eine Tollwut-Schutzimpfung notwendig, sie muss ebenso wie die Kennzeichnung im Ausweis eingetragen sein. Es ist vorgeschrieben, dass die Erstimpfung mindestens 30 Tage alt ist. Nach maximal 12 Monaten muss die Wiederholungsimpfung erfolgen. Die bisherigen Impfpässe dürfen weiterhin verwendet werden, wenn sie vor dem 1.10.04 ausgestellt wurden. Außerdem müssen sie einen gültigen Tollwutimpfungs-Eintrag aufweisen sowie die individuelle Kennzeichnung des Hundes enthalten.
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