Vignette Österreich - Was man wissen muss
Für die Benutzung der Autobahn muss man in Österreich im Besitz einer Vignette sein. Je nach Länge des Aufenthalts, kann man die passende Vignette wählen.
In Österreich zählt die Vignettenpflicht für einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge unter dreieinhalb Tonnen zu einer der wichtigsten Verkehrsregeln. Beim Kauf kann man zwischen der 10-Tages-Vignette, der 2-Monats-Vignette und der Jahres-Vignette wählen. Die10-Tages-Vignette kostet für für einspurige Kraftfahrzeuge 4,50 Euro, für mehrspurige Kfz unter dreieinhalb Tonnen 7,90 Euro, und ist an zehn aufeinanderfolgenden Kalendertagen gültig. Der Tag des Erwerbs der Vignette muss nicht unbedingt der Beginn der Gültigkeitsdauer sein. Der tatsächliche Fahrtantritt muss allerdings von der Vertriebsstelle gelocht werden und die Vignette muss sichtbar aufgeklebt sein. Die 2-Monats-Vignette beläuft sich für einspurige Kfz auf 11,50 Euro, für mehrspurige auf 23 Euro. Insgesamt 14 Monate lang ist die Jahres-Vignette gültig. Ihre Gültigkeitsdauer beginnt am 1. Dezember des Vorjahres und endet am 31. Januar des darauffolgenden Jahres. Motorradfahrer bezahlen dafür 30,50 Euro, Autofahrer 76,50 Euro.
Ausnahmen der Vignettenpflicht
Eine spezielle Korridorvignette wurde für die Strecke zwischen Lindau und Hohenems auf der A14, der Rheintalautobahn in Vorarlberg, eingerichtet. Sie hat eine Gültigkeit von 24 Stunden und kostet pro Fahrtrichtung 2 Euro. Ist man bereits im Besitz einer 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahresvignette, braucht man keine zusätzliche Korridorvignette. Körperbehinderte Zulassungsbesitzer mit Hauptwohnsitz in Österreich bekommen vom Gesetzgeber eine Gratisvignette gestellt, wenn ihnen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Dazu zählen Personen mit einer dauernden starken Gehbehinderung oder Blindheit.
Wissenswertes zur Vignette in Österreich
Das Fahren auf der Autobahn ohne Vignette wird in Österreich mit 120 Euro Ersatzmaut geahndet, bleibt aber bei sofortiger Bezahlung straflos. Der ausgehändigte Beleg ersetzt dann die Vignette am gleichen und darauffolgenden Tag. Erfolgt die Bezahlung nicht sofort vor Ort, kommt es zur Anzeige, die eine Geldstrafe von 300 bis höchstens 3000 Euro nach sich zieht. Beim Kleben der Vignette ist unbedingt darauf zu achten, dass sie auf sauberem und trockenem Untergrund direkt an der Windschutzscheibe des Autos angebracht wird. Dabei darf die Temperatur der Scheibe nicht unter fünf Grad liegen. Bei Motorrädern muss die Vignette sichtbar an einem nicht entfernbaren Teil des Motorrads angebracht werden. Es ist auf keinen Fall erlaubt, die Vignette zwei Mal aufzukleben, da wiederaufgeklebte Vignetten als solche erkennbar und dadurch ungültig sind. Den unteren Vignettenabschnitt sollte man gut aufbewahren. Bricht beispielsweise die Windschutzscheibe, dient die Trägerfolie mit der Seriennummer dazu, die Kosten für die Vignette in Österreich zurückerstattet zu bekommen.
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