Wichtige Verkehrsregeln in Österreich: Autobahnvignette und Höchstgeschwindigkeit

Wichtige Verkehrsregeln in Österreich: Autobahnvignette und Höchstgeschwindigkeit sind zu beachten.

Wichtige Verkehrsregeln in Österreich: Autobahnvignette und Höchstgeschwindigkeit sind zu beachten. Die Autobahnvignette ist das Nutzungsentgelt für Autobahnen und Schnellstraßen. Fahrzeuge bis 3,6 Tonnen müssen die Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe kleben haben, Anhänger und Wohnwagen sind nicht vignettenpflichtig. Die Vignettenpflicht besteht ab der Staatsgrenze, nicht erst ab der Autobahnauffahrt. Die Vignette muss an der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt sein, der Kauf alleine ist zu wenig. Erhältlich sind die Vignetten an Tankstellen und in Trafiken. Es gibt die Vignette für verschiedene Zeiträume. 

Die 10-Tages-Vignette gilt für 10 aufeinanderfolgende Tage ab der Lochung und kostet für PKW 7,90 Euro, für einspurige Fahrzeuge 4,50 Euro. Die 2-Monats-Vignette gilt zwei Monte lang ab der Lochung und kostet für PKW 22,90 Euro, für einspurige Fahrzeuge11,50 Euro und schließlich die Jahresvignette, die eine Gültigkeit vom 1.12.2009 bis zum 31.1.2011 hat und für PKW 76,20 Euro und für einspurige Fahrzeuge 30,40 Euro kostet. Diese Beträge sind inklusive 20 % Mehrwertsteuer. Für die beiden Kurzzeitvignetten ist die Lochung wichtig, ab der die Vignette gültig ist. Diese Lochung wird beim Kauf angebracht. Man kann die Vignette auch schon längere Zeit vor Fahrtantritt kaufen, jedoch ist dann auf die Lochung des richtigen Datums zu achten. Unbenützte Vignetten verfallen und können nicht zurückgegeben werden! Die Trägerfolie der Vignette ist mit der Seriennummer bedruckt und muss als Kaufbeweis aufgehoben werden. Bei Windschutzscheibenbruch kann man die Kosten für die Vignette zurückerstatten, ebenso bei Produktionsfehler und bei Totalschaden des Fahrzeuges, hier allerdings nur die Jahresvignette. Bei Diebstahl des Fahrzeuges wird kein Ersatz geleistet. 

Zu den wichtigen Verkehrsregeln in Österreich gehört auch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Im Ortsgebiet sind zwischen den Ortstafeln 50 km/h erlaubt, PKW und Motorräder dürfen auf Landstraßen 100 km/h fahren, auf Autobahnen sind 130km/h erlaubt. Nachts gelten andere Regeln und zwar von 22 Uhr bis 5 Uhr früh gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung für PKW auf Autobahnen mit Ausnahme der A1 zwischen Salzburg und Wien und der A2 zwischen Wien und Villach auf 110 km/h statt 130 km/h. PKW mit Anhänger bis 750 Kilogramm, Zugfahrzeug bis maximal 3,5 Tonnen, können im Ortsgebiet mit 50 km/h und auf Autobahnen mit 100 km/h unterwegs sein.

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Zur Entschärfung gefährlicher Kreuzungen gibt es Kreisverkehre. Hier gilt rechts vor links. Der einfahrende Verkehr hat Vorrang vor dem Kreisel. Beim Ausfahren muss geblinkt werden. Der Genuss von Alkohol ist nur bedingt gestattet. Ein Alkoholgehalt im Blut von  0,5 Promille ist die Grenze. Beim Überschreiten dieser Grenze wird eine Geldstrafe von 218 Euro bis 3.634 Euro verhängt. Außerdem droht Führerscheinentzug. 

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Autor: bestvienna  12.05.2010 |  Beitrag hilfreich? Ja (16) | Nein

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