Working Holiday Australien

Wer auf Zeit nach Down Under auswandern möchte, kann per Working Holiday Visum in Australien leben und arbeiten!

Auf die andere Seite des Erdballs nach Down Under reisen, dort hin, wo sich Schnabeltier und Beutelteufel gute Nacht sagen. Nicht nur die atemberaubende Tier- und Pflanzenwelt lässt viele Europäer von einer Australienreise träumen. Auch die abwechslungsreichen klimatischen Bedingungen, der kräftige Kontrast zwischen den pulsierenden Metropolen und den weiten, menschenarmen Landschaften des Kontinents, die faszinierende Kultur der Aborigines und die als Surferparadiese geltenden, unendlich scheinenden Strände möchten besucht und erlebt werden. Australien ist groß, so vieles gibt es hier zu entdecken. Innerhalb einer nur dreiwöchigen Reise kommt man da nicht wirklich weit. Eine längere Reise jedoch möchte erst einmal finanziert sein. Eine gute Möglichkeit, ein ausgedehntes Reiseabenteuer und das Geldverdienen unter einen Hut zu bekommen, bietet ein Working Holiday Visum:

Das Working Holiday Visum für Australien

Mit einem Working Holiday Visum (WHV) erhalten junge Leuten im Alter zwischen 18 und 30 Jahren für die Dauer von 12 Monaten eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Australien. Für Antragsteller mit deutscher Staatsangehörigkeit wird vorausgesetzt, dass der Reise-Hauptzweck der Urlaub in Australien ist und dass der Reisende mindestens über AUD 5.000,- in seiner Reisekasse verfügt. Zusätzlich muss entweder bereits das Rückflugticket mitgeführt werden oder alternativ ein entsprechender Geldbetrag, um ein solches erwerben zu können. Flugtickets sollten grundsätzlich immer erst gekauft werden, wenn der Antrag auf das Working Holiday Visum bereits bewilligt worden ist. Um ein Working Holiday Visum erhalten zu können, darf der Antragsteller keine von ihm abhängigen Kinder haben und sollte ein Studium in Australien maximal für die Dauer von 3 Monaten aufnehmen wollen. Beantragt werden muss das Working Holiday Visum außerhalb Australiens über ein Online-Antragsformular. Die Antragsstellung kostet AUD 190,-, die grundsätzlich nicht erstattet werden, selbst wenn der Antrag nicht bewilligt wird. Bezahlbar ist die Antragsgebühr ausschließlich per Kreditkarte.

Zeiten und Fristen für Working Holidays in Australien

Gewährt wird das WHV üblicherweise einmal pro Person, welche spätestens ein Jahr nach seiner Erteilung in Australien einreisen muss und 12 Monate nach der ersten Einreise wieder auszureisen hat, unabhängig davon, ob der Aufenthalt in Australien bis dahin durchgehend gewesen ist oder nicht. Seit 2005 besteht jedoch auch die Möglichkeit, ein zweites Working Holiday Visum zu beantragen. Diese zweite Antragsstellung kann von Australien aus erfolgen und setzt lediglich den Nachweis einer mindesten dreimonatigen anerkannten Tätigkeit in einer ländlichen Region Australiens voraus, welche während des ersten WHV-Aufenthaltes vom Reisenden ausgeübt worden und bei der Einwanderungsbehörde gelistet sein muss. Unmittelbar im Anschluss an ein Working Holiday Visum wird dagegen nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit gewährt, mit einem Touristenvisum in Australien zu bleiben. Während der Gültigkeitsdauer des Working Holiday Visums kann zwar durchgängig gearbeitet werden, jedoch darf der Reisende maximal 6 Monate für den selben Arbeitgeber tätig sein, wohl aber während seines gesamten Aufenthaltes von derselben Leiharbeitsagentur betreut und vermittelt werden.

Medizinische Voruntersuchungen und Krankenversicherung

Wer ein Working Holiday Visum beantragt, muss in den meisten Fällen keine medizinischen Voruntersuchungen durchführen lassen. Von Antragstellern, die in den letzten 5 Jahren mehr als 3 zusammenhängende Monate in Tuberkulose-Risikoländern wie Südkorea, Hongkong, Estland und Taiwan verbracht haben, wird jedoch ein Röntgenbild des Brustkorbes verlangt. Eine zusätzliche allgemeine ärztliche Untersuchung wird von Antragsstellern erwartet, bei denen während ihrer Working Holidays ein Klinikaufenthalt in einer australischen Kranken- oder Pflegeeinrichtung absehbar ist, die Anzeichen aufweisen, dass ihr allgemeiner Gesundheitszustand bedenklich ist oder die in jüngster Zeit mindestens 4 Wochen in Einrichtungen lernen oder arbeiten, welche einem erhöhten Tuberkuloserisiko ausgesetzt sind. Sollten Voruntersuchungen notwendig sein, so dürfen diese ausschließlich von autorisierten Ärzten durchgeführt werden. Ein Röntgenbild des Brustkorbes kostet etwa AUD 100,- und eine Allgemeinutersuchung etwa ca. AUD 200,-. Eine gesonderte Krankenversicherung ist für einen Working-Holiday Aufenthalt in Australien nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch wird sie empfohlen, da zwischen Deutschland und Australien kein Krankenversicherungsabkommen besteht.

Jenseits des Working Holiday Visums

Neben der Antragsstellung für das Working Holiday Visum können vorab potentielle Arbeitgeber aus Vertrieb und Marketing, Landwirtschaft oder Handwerk kontaktiert oder alternativ Kontakt zu einer Leiharbeitsagentur aufgenommen werden. Wer nicht gleich zu Reisebeginn arbeiten möchte, kann die Arbeitssuche aber auch erst vorort beginnen. Eine gute Anlaufstelle zum Finden eines Jobs sind die Hostels, an deren Schwarzen Brettern oft geeignete Stellen ausgeschrieben werden. Auch trifft man hier andere Reisende, die vielleicht schon länger in Australien unterwegs sind und auch wertvolle Hinweise rund ums Jobben und zu Stellenangeboten geben können.  Es von Vorteil, bereits vorab eine Unterkunft für die ersten Tage in Australien zu organisieren. Vorort sollte ein Bankkonto eröffnet und ggf. ein Transportfahrzeug gekauft werden. Wer sich dem Organisationsaufwand für die Auswanderung auf Zeit auf eigene Faust nicht gewachsen fühlt, kann Dienstleistungen verschiedener Anbieter in Anspruch nehmen, welche sich auf die zu treffenden Vorbereitungen für Working Holidays in Australien spezialisiert haben. Hierbei lohnt sich jedoch unbedingt ein Anbietervergleich, denn die offerierten Leistungspakete/Packages weisen hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Preise teilweise deutliche Unterschiede auf.

Reisebericht als PDF
Autor: Boeschungshinkel  23.07.2010 |  Beitrag hilfreich? Ja | Nein

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